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   BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92   

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BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92 (https://dejure.org/1994,3504)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 8 AZR 613/92 (https://dejure.org/1994,3504)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 (https://dejure.org/1994,3504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Mangelnde persönliche Eignung eines Arbeitnehmers nach den Regelungen des Einigungsvertrages - Beteiligungspflicht des Personalrates bei einer Kündigung - Bedeutung der Verfassungstreue für Mitarbeiter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B III 1, 2 der Gründe).

    Deshalb zwingt die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe); denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe); denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] - Leitsatz 2 -).
  • BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 252/92

    Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92
    Das gilt auch für die längeren Kündigungsfristen gem. § 53 Abs. 2 BAT-O. was durch Abs. 3 dieser Vorschrift bestätigt wird (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1993 - 6 AZR 252/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B III 1, 2 der Gründe).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe); denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 659/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnis auf Grund einer ordentlichen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92
    Zutreffend hat es dabei die vor 1978 liegende Tätigkeit der Klägerin als Parteisekretär bei der Beurteilung der Kündigung berücksichtigt, denn diese Tatsache lag zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vor (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 659/92 -, n.v., unter B I 2 der Gründe).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe); denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber - wie hier - im Prozeß die Kündigungsgründe nicht völlig auswechselt (vgl. BAGE 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972; Ascheid, Kündigungsschutzrecht 1993, Rz 642, 645; Stahlhacke/Preis. Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 78).
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Vielmehr wäre darzulegen, welche Funktionen damit verbunden waren und warum ihre Ausübung nunmehr eine mindere Eignung begründet (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v., zu B II 3 b dd der Gründe), ohne daß die Kündigung allein deswegen gerechtfertigt sein müßte.
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Dessen Amt bezog sich nicht ausschließlich auf den organisatorischen Ablauf des Schulgeschehens, war vielmehr parteinah ausgerichtet (vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n. v., zu B III 2 c bb der Gründe; - 8 AZR 613/92 - n. v., zu B II 3 b bb der Gründe).
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 128/93

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts nach Einigungs-Vertrag

    Hinzu kommen ihre Tätigkeit als stellvertretende und amtierende Direktorin, der Besuch der Bezirksparteischule und die langjährige Tätigkeit als Freundschaftspionierleiterin, die allein Anlaß zu einer kritischen Prüfung der persönlichen Eignung gibt (vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - und - 8 AZR 24/93 -, n.v., zu B II 3 bzw. B III 2 c der Gründe).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94

    Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Beteiligung des Bezirkspersonalrats -

    Der Achte Senat des BAG verneint dies für den Fall, daß der Arbeitgeber schon im Kündigungszeitpunkt Kenntnis von den nachgeschobenen Kündigungsgründen hatte (Urteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 -, n.v. und vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n.v.).

    Der Achte Senat beschränkt ebenfalls seine Rechtsprechung zur Nicht-Notwendigkeit der Beteiligung des inzwischen gebildeten Bezirkspersonalrats auf Fälle, in denen der Arbeitgeber im Prozeß die Kündigungsgründe nicht völlig auswechselt (Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 -, n.v., zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93

    Kündigung eines Schuldirektors mangels Eignung im Sinne des Einigungsvertrages

    Bereits die langjährige Tätigkeit des Klägers als stellvertretender Direktor bzw. Direktor im Schulwesen der DDR gibt Anlaß zur kritischen Prüfung der persönlichen Eignung des Klägers im Sinne der genannten Bestimmung des Einigungsvertrages (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v.; Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 710 und 711/92 - n.v.; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - n.v.).

    Wie der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem genannten Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - entschieden hat, ist ein solcher Schluß aber dann berechtigt, wenn die leitenden Funktionen im Schulwesen als stellvertretender Direktor oder Direktor gleichzeitig oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Parteiämtern ausgeübt worden sind (vgl. auch die Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 710 und 711/92 - und vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 -).

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 60/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigungsfrist

    Das gilt auch für die längeren Kündigungsfristen gem. § 53 Abs. 2 BAT-O. § 53 Abs. 3 BAT-O stellt ausdrücklich klar, daß die Regelungen des Einigungsvertrages in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 vorgehen (BAG Urteile vom 25. März 1993 - 6 AZR 252/92 - AP Nr. 14 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v., zu B III der Gründe; vom 17. Februar 1994, aaO; vom 28. April 1994, aaO).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 275/93

    Kündigung: ordentliche Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen mangelnder

    § 53 Abs. 3 BAT-O stellt ausdrücklich klar, daß die Regelungen des Einigungsvertrages in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 vorgehen (BAG Urteile vom 25. März 1993 - 6 AZR 252/92 - AP Nr. 14 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n. v., zu B III der Gründe; vom 17. Februar 1994, a.a.O.; vom 28. April 1994, a.a.O.; vom 27. Oktober 1994, a.a.O.).
  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93

    Eignung eines Leheres aus der ehemaligen DDR für den hiesigen Schuldienst -

    Der Senat hat deshalb dann, wenn die leitenden Funktionen im Schulwesen als Direktor oder stellvertretender Direktor gleichzeitig oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Parteiämtern ausgeübt worden sind, die Indizierung einer besonderen Identifikation mit den Zielen des SED-Staates angenommen (Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - zu B II 3 b cc der Gründe).
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung -

    Der Senat hat deshalb dann, wenn die leitenden Funktionen im Schulwesen als Direktor oder stellvertretender Direktor gleichzeitig oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Parteiämtern ausgeübt worden sind, die Indizierung einer besonderen Identifikation mit den Zielen des SED-Staates angenommen (Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v., zu B II 3 b cc der Gründe).
  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 772/93

    Fachliche Eignung einer ehemaligen DDR-Kreisschulinspektorin als im öffentlichen

    Der Arbeitgeber war nicht verpflichtet, die später gebildete Personalvertretung zu solchen Kündigungsgründen anzuhören, die bereits zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorlagen, als noch kein zuständiger Personalrat gebildet war (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v., zu B I 3 der Gründe; einschränkend Urteil des Zweiten Senats vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 265/94 - n.v., zu II 4 a der Gründe).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 749/94

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers und langjährigen

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers nach dem Einigungsvertrag - Bedeutung

  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Ordentliche Kündigung eines

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung mangels persönlicher

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 612/94

    Rechtmäßigkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der

  • LAG Sachsen, 27.10.1995 - 2 Sa 796/95

    Ordentliche Kündigung; Mangelnde persönliche Eignung; Tätigkeit in öffentlicher

  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 308/94

    Feststellungsklage einer Schuldirektorin auf Unwirksamkeit der Kündigung wegen

  • LAG Sachsen, 24.02.1995 - 3 Sa 914/94

    Beachtung einer Kündigungsfrist nach BAT-O bei der Kündigung eines Lehrers wegen

  • LAG Sachsen, 11.08.1994 - 4 Sa 469/93

    Klage einer Lehrerin gegen die ordentliche Kündigung aufgrund des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.11.1995 - 3 Sa 1016/94

    Nachschieben von Kündigungsgründen ; Kündigung ; Treu und Glauben ; Innerer

  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 255/94
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